Dieselskandal: Auch größere Motoren betroffen
Während zu Beginn des Diesel-Skandals vor allem der Motor EA 189 am Prüfstand war, rückt mittlerweile der Nachfolgemotor EA 288 in den Vordergrund, weil der Volkswagenkonzern auch hier den Einbau einer Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem eingestanden hat und die zuständigen Gerichte dies als unzulässige Manipulation einstuften. Dadurch erhärtet sich der Verdacht, dass die 3.0 Liter-Dieselmotoren, die vor allem bei höherpreisigen Marken wie Audi und Porsche zum Einsatz kamen, ebenfalls von dem Skandal betroffen sind.
Vorsicht bei Updates!
Bereits seit Ende 2018 werden Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche, in denen die Motoren mit der Typenbezeichnung EA 897 eingebaut sind, in die Werkstätten gerufen. Unter dem Betreff „Rückruf 23X6 – Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren“ erhielten viele betroffene Kunden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Durchführung von Software-Updates. Diesbezüglich ist allerdings Vorsicht geboten: Fahrzeugbesitzer beklagen viele negative Auswirkungen nach dem Aufspielen des Updates, unter anderem nachlassende Leistung, einen erhöhten Spritverbrauch oder auch einer Versottung des Motors.
Auch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bemängelte zahlreiche Dinge bei den 3.0 Liter Fahrzeugen. Aufgrund der vom KBA gefundenen illegalen Abschalteinrichtungen stehen betroffenen Audi, Porsche und VW-Kunden unserer Auffassung nach daher auch Schadensersatzansprüche zu.
Auch Fiat vom Abgasskandal betroffen
Weiters ist auch der italienische Hersteller Fiat-Chrysler mittlerweile im Abgasskandal unter Druck geraten. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt geht es hierbei um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat gesetzwidrige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden. Wie im VW-Skandal sollen Fiat-Fahrzeuge die Grenzwerte für Stickoxide im Straßenbetrieb nicht eingehalten haben. Betroffen davon ist auch das mit dem Fiat-Konzern verbundene Unternehmen Iveco, welches neben Nutzfahrzeugen auch kostspielige Reise- und Wohnmobile verkauft.
Fiat kann in Deutschland geklagt werden
Ansprüche gegen Fiat können auch in Deutschland eingeklagt werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem konsumentenfreundlichen Urteil vom 9. Juli festhielt. Generell, so die Höchstrichter, können Hersteller eines manipulierten Diesels in jenem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft worden sind. Bis dato mussten Klagen im Herkunftsland des Herstellers, bei Fiat also in Italien, eingebracht werden. Aus diesem Motiv heraus hat VW alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Kniff wollte VW offensichtlich Geld sparen, was in dieser Form durch das Urteil des EuGH nicht mehr möglich ist.Da aber noch Erfahrungswerte fehlen, sollten Kläger hier über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
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