Konzernwohl vor Verbraucherschutz (Ein Kommentar von Anda Invest)
BGH sendet falsche Signale aus
Damit will der BGH wohl amerikanischen Verhältnissen vorbeugen, wo VW wesentlich höhere Schadenersatzzahlungen leisten muss. Darüber hinaus müssen sich VW-Kunden bei ihren Schadenersatzforderungen auch die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, wie der BGH festhält. Die Instanzgerichte sollen hier den Rahmen selbst festlegen: dieser dürfte sich, je nach Motorenart, zwischen 250.000 km und 400.000 km bewegen. Sogenannte Deliktszinsen sind ebenfalls nicht zu bezahlen, wie die Höchstrichter festhalten. Ist das juristisch gerechtfertigt, oder hat der Senat hier politischen Druck im Nacken verspürt?
Aus unserer Sicht sendet der BGH damit falsche Signale aus. Die Urteile sind das Zeichen an andere, die überlegen kriminelle Wege zu beschreiten und ermöglicht es VW, Verfahren in die Länge zu ziehen mit der Hoffnung, dass der Schadensersatz weiter kräftig gemindert wird und es Kunden irgendwann zu blöd wird. Die Urteile der BGH-Richter sind auch deswegen zu hinterfragen, weil der Europäische Gerichtshof in vielen Fällen vermutlich kundenfreundlicher urteilen wird.
Grundsätzliche Schuld von VW steht fest, aber sonst ….
Ist der BGH mit seinen aktuellen Urteilen gegenüber einem Automobilgiganten eingeknickt? Darauf lautet unsere klare Antwort: Ja, das ist er! In ihrem Grundsatzurteil vom Mai halten die Höchstrichter fest, dass VW vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Das hatte vorher allerdings schon (fast) jedes andere deutsche Gericht so gesehen.
Deliktszinsen, Nutzungsersatz, vermeintliche Kenntnis … alle Positionen, welche dem Automobilkonzern enorme Summen gekostet hätten, sind pro VW entschieden worden. Aber nein, eine politische Einflussnahme gab es hier sicher nicht ….
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