Weiterer Motor im Fokus des Dieselskandals
Unter der Bezeichnung EA – für Entwicklungsauftrag - 189 begann im Jahr 2015 der Dieselskandal rund um den Volkwagenkonzern, der in den folgenden Jahren zu folgenschweren ökonomischen Beeinträchtigungen von Verbrauchern und Unternehmen geführt hat. Der Autogigant aus Wolfsburg hatte damals seine Euro 5-Diesel mit einer Software zur Manipulation von Abgaswerten bestückt. Dieses Programm war dafür verantwortlich, Abgaswerte so zu manipulieren, dass die betroffenen Gefährte in der Realität viel umweltschädlicher waren als offiziell angegeben.
Ausweitung auch auf den Motor EA288
„Jetzt kommt das zweite riesige Thema auf, denn nun ist auch der Nachfolgemotor mit dem Kürzel EA288 der Abgasnorm Euro 6 vom Abgasskandal betroffen. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sittenwidrige Zykluserkennung“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Betroffene Fahrzeuge, in welchen der EA288 verbaut wurde, sind unter anderem Fabrikate der Marken VW, Audi, Seat und Skoda.
Auch der Abgasexperte Axel Friedrich, der bereits den ersten Dieselskandal aufgedeckt hatte und als Experte im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages fungiert, schlägt in dieselbe Kerbe: „Das Fahrzeug erkennt, ob es auf einem Prüfstand steht - nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt. Dagegen wird im normalen Fahrbetrieb auf der Straße viel weniger AdBlue verwendet." Bei AdBlue handelt es sich um eine Flüssigkeit, die bei Dieselfahrzeugen den Schadstoffausstoß verringert. Sie wird heutzutage flächendeckend eingesetzt, da Dieselfahrzeuge sonst den vorgegebenen Grenzwert für Schadstoffe überschreiten würden.
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Verbraucher bestätigt
Mit Verkündungstermin am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) anschaulich festgestellt, dass die Verwendung illegaler Abschaltvorrichtungen im EA189 eine bewusst sittenwidrige Schädigung der Verbraucher durch VW darstellt. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte kurz zuvor festgestellt, dass die im EA288 eingebaute Abschaltvorrichtung nicht rechtens ist. Da der Autogigant nicht einmal selbst die Verwendung des Thermischen Fensters für Motoren des Typs EA288 abstreitet ist die Argumentationskette quasi geschlossen, wenngleich das offizielle Urteil des EuGH noch ausständig ist.
Anda empfiehlt gegen VW vorzugehen
Auch wenn Anda Invest aktuell noch die weitere Rechtsprechung beobachtet und bislang noch keine geschädigten Kunden, die ein Auto mit dem Motorentyp EA288 besitzen, vertritt, empfiehlt Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel jenen Geschädigten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, „schon jetzt rechtlich gegen VW vorzugehen“.
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