Brisantes Urteil: VW nutzt weiterhin illegale Abschalteinrichtungen
Die erfreuliche Wende in Dieselgate 2.0 um den VW-Motor EA288 setzt sich weiter fort. Im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Thermofenster, welches die Abgasreinigung mit Hilfe der Außentemperatur des Motors steuert und bei Dieselfahrzeugen weit verbreitet eingesetzt wird.
Oberlandesgerichte folgen dem Europäischen Gerichtshof
Am 1. Juli 2021 hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg klar zum Ausdruck gebracht, dass der Motor EA288 über eine unzulässige Fahrkurvenerkennung verfügt (Az. 14 U 91/21). Bei der Fahrkurvenerkennung handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die dafür eingesetzt werden kann, die Abgasreinigung im Prüfstand positiv zu beeinflussen - wodurch diese dann zu einer unzulässigen Abschalteinrichtung wird. Bei der Fahrkurvenerkennung handelt es sich um eine sogenannte Zykluserkennung. Fahrzeuge, welche sie nutzen, können erkennen, wenn sie sich im Prüfstand befinden. Sie tun dies anhand der Fahrkurven von festgelegten Parametern wie der Geschwindigkeit, Beschleunigung oder der Zeit. Eingesetzt hat Volkswagen sie sowohl im älteren Euro 5 Motor EA 189, als auch im neuen Euro 6 EA288 Motor. Es gibt zudem bereits einen verpflichtenden Rückruf für den VW Eos.
OLG Nürnberg bezieht Stellung
Vor dem OLG Nürnberg ging es um das Thermofenster bei einem Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 288. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, der wie sein Vorgänger nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz kommt. Das OLG Nürnberg hat jetzt klar Stellung bezogen und deutlich gemacht, dass es Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung werten wird (Az. 12 U 4671/19).
Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei sinkenden Außentemperaturen wird die Abgasrückführung reduziert bzw. ganz abgeschaltet. Die Folge davon ist, dass der Emissionsausstoß steigt.
Europäischer Gerichtshof hält Thermofenster generell für illegal
Das OLG Nürnberg folgt mit seinem Hinweisbeschluss damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt hatte (Az. C-693/18). Im Wortlaut heißt es in dem Hinweisbeschluss vom 2. August 2021: "Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher - das Vorliegen eines "Thermofensters" im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig - von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs iSd § 434 BGB auszugehen."
Darüber hinaus führt der Senat aus, dass er gegen den Rücktritt des Kaufvertrags durch den Verbraucher keine Bedenken hegt. Durch die korrigierte Rechtsprechung sieht das OLG Nürnberg eine gute Möglichkeit, "die derzeit etwa 2000 unerledigten Verfahren fördern zu können." Der Beschluss hat damit zur Folge, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird und das Fahrzeug zurücknehmen muss.
Anda als kompetenter Partner
Durch die aktuellen Entwicklungen steigt laut Anda-Geschäftsführer Darius Forghani daher die Chance, sich als geschädigter Kunde erfolgreich zu wehren: „Volkswagen gerät im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 durch die beiden Urteile immer mehr unter Druck, weil sich an deutschen Gerichten vermehrt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch. Die Chancen von Verbrauchern, vor Gericht erfolgreich gegen VW vorzugehen, stehen daher aktuell gut wie nie. Anda unterstützt sie hierbei gerne jederzeit professionell und transparent.“
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