Dieselaffäre: OLG verurteilt VW auch beim EA288

Brisantes Urteil im Dieselskandal: Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) Volkswagen auch beim Motor EA 288 wegen Manipulation verurteilt. Spannendes Detail: VW hatte Behörden über eine Abschalteinrichtung informiert, nicht aber die Öffentlichkeit.

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem noch nicht offiziell veröffentlichten Urteil Volkswagen wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – und zwar wegen einer ebenfalls unzulässigen Abschalteinrichtung in frühen Ausführungen des Motors EA 288. Dieser ist das Nachfolgemodell des EA 189, um den es in den Klagen infolge des Dieselskandals bisher überwiegend ging.

Dies ist das erste detailliert begründete Urteil eines OLG, durch das die Abschalteinrichtung auch bei diesem Dieselmotor als illegal bewertet wurde. Andere Oberlandesgerichte hatten bezüglich dieses Motors zuvor zumeist zugunsten von Volkswagen entschieden. Im konkreten Fall sprachen die Richter dem Käufer den Kaufpreis zu, abzüglich einer Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs, knapp 21.000 Euro, plus Zinsen, gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Urteil vom 9. April 2021, Az. 8 U 68/20).

Interne Unterlagen unterstützen Vorwurf des Klägers

Der Kläger hatte den VW Golf 2.0 TDI Highline im Oktober 2017 gebraucht bei einem Autohaus für 21.750 Euro gekauft, lange nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im Jahr 2015. Allerdings hatte VW Malversationen an der Abgasreinigung nur für den Motor EA 189 eingeräumt, nicht aber für den in diesem Fahrzeug verbauten Motor EA 288. Der Golf VII des Klägers wurde im September 2015 zugelassen; erst ab 30. Mai 2016 hat VW dem Urteil des OLG Naumburg zufolge bei den Motoren vom Typ EA 288 auf diesen Mechanismus verzichtet, der im Prüfbetrieb die Abgasreinigung veränderte.

Beim Landgericht Halle war der Käufer mit seiner Klage noch gescheitert. Das OLG Naumburg gab ihm im Gegenzug aber recht: Im EA 288 TDI 2.0 EU 6 sei im vorliegenden Fall eine „Abschalteinrichtung“ verbaut, weil die Motorsteuerung für den Betrieb auf einem Kfz-Prüfstand und dem normalen Fahrbetrieb verschiedene Einstellungen vorsieht, wobei im Prüfzyklus der Ausstoß an Stickoxiden (NOx-Werte) vermindert wird, und zwar über eine Änderung der Katalysatorfunktion. Und diese Abschalteinrichtung sei auch „unzulässig“, weil die dafür in der entsprechenden EU-Verordnung normierten Ausnahmen nicht zur Anwendung kommen.

Das Gericht konnte dabei sogar auf Angaben von VW zurückgreifen, da das Unternehmen im Laufe des Verfahrens gezwungen war, interne Unterlagen zu präsentieren, die den Vorwurf letztlich stützten.

Kraftfahrt-Bundesamt in der Kritik

Dass der Käufer den Wagen erst erworben hat, als die Manipulationen beim Vorgängermotor EA 189 von VW bereits öffentlich eingeräumt wurden, ändere nichts daran, dass der Hersteller die Käufer in besonders verwerflicher Weise getäuscht habe. Denn VW habe in der Folge lediglich gegenüber dem Kraftfahr-Bundesamt (KBA) offengelegt, dass auch im EA 288 eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, „wovon die Öffentlichkeit nichts erfuhr“.

Auch das Vorgehen des KBA wurde von den Richtern kritisiert: VW habe argumentiert, eine solche Abschalteinrichtung sei zulässig, sofern auch bei ihrer Deaktivierung die Grenzwerte immer noch eingehalten würden, und das KBA habe das akzeptiert – damit sei die Behörde einer „jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrenden Rechtsauffassung“ gefolgt.

Erfolglos blieb VW auch mit dem Argument, man habe ab Ende Mai 2016 diese Abschalteinrichtung aus dem EA 288 lediglich wieder entfernt, weil infolge der Diskussionen um den EA 189 der unzutreffende Eindruck entstanden sei, dass eine Software, die die Fahrkurven bei der Abgasmessung erkennt, generell unzulässig sei: Ein solcher Eindruck sei vielmehr „zutreffend“, stellten die Richter lakonisch fest.

Revision nicht zugelassen

Weil die zugrunde liegenden Rechtsfragen bereits geklärt sind, hat das OLG eine Revision nicht zugelassen. VW könnte allerdings aufgrund des Streitwerts eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BHG) einbringen.

Bei einem früheren Verfahren vor dem OLG Köln zu diesem Motor hatte Volkswagen noch ein Versäumnisurteil hingenommen – das auf Grundlage des Klägervortrags ergeht, weil die Gegenseite zur Hauptverhandlung nicht erschien. Bei dem jetzigen Verfahren, dass von beiden Seiten bis zum Ende geführt wurde, muss das Gericht dagegen alle Gegenargumente des Beklagten prüfen und würdigen. Anders als die Kölner Entscheidung könnte damit das Urteil des OLG Naumburg als Vorbild für andere Verfahren dienen.

Ein VW-Sprecher übte in einem Statement Kritik an dem Urteil: „Wir halten das Urteil für falsch. Auch die Fahrkurvenerkennung, die in einigen Fahrzeugen verbaut ist, kann aus unserer Sicht keinen Schadensersatzanspruch begründen. Dem KBA ist nicht nur das weite Thermofenster des EA288 bekannt, sondern auch, dass in einigen EA288-Fahrzeugen eine Fahrkurvenerkennung verbaut ist.“

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Anda Invest beobachtet die aktuellen Entwicklungen im Dieselskandal akribisch und empfiehlt geschädigten Autokäufern, die über eine dementsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, „Autokonzerne nicht einfach so davonkommen zu lassen und auf alle Fälle rechtliche Schritte einzuleiten“, wie Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel betont.

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