Dieselskandal 1.0 immer noch nicht beendet! Schadenersatzansprüche verjähren nicht nach drei Jahren

Herber Rückschlag für VW im Abgasskandal: Auch das Landgericht Trier hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche aus dem Dieselskandal gemäß § 852 BGB nicht nach drei Jahren verfallen. Der Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos.

Bei § 852 BGB handelt es sich um einen Anspruch aus unerlaubter Handlung, der in Höhe der Bereicherung nicht verjährt. Die illegale Handlung im Abgasskandal ist die sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung durch den Abgasbetrug, wie ihn der Bundesgerichtshof im letztjährigen Grundsatzurteil bestätigte. Die Bereicherung ist der Gewinn aus dem Kaufpreis, den der Käufer für das Fahrzeug bezahlte.

Volkswagens Versuch, die Anwendung des § 852 BGB mit einem umfangreichen Gutachten zu verhindern, ist damit gescheitert. Der Konzern hatte im Vorfeld der Entscheidungen ein umfangreiches Rechtsgutachten vorgelegt, um die Bedeutung dieser Anspruchsgrundlage zu entkräften. Damit ist der Wolfsburger Autogigant nun gescheitert.

VW blitzt vor Gericht ab

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 verjährt sind.  Wie eine Reihe anderer Gerichte hat nun auch das Landgericht Trier entschieden, dass immer noch ein Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB besteht (Az.: 5 O 545/20). Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos.

Der Dieselmotor des Typs EA 189 wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Als der Abgasskandal im September 2015 aufflog, zeigte sich, dass VW die Abgaswerte bei diesem Motor manipuliert hatte. Millionen Fahrzeuge waren weltweit betroffen.

Schadenersatzansprüche können noch geltend gemacht werden

Auch wenn das Bekanntwerden des Abgasskandals inzwischen über fünf Jahre zurückliegt, können immer noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden., wie der in Trier verhandelte Fall zeigt: Der Kläger in dem Verfahren hatte 2013 einen VW Golf 2.0 TDI gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der von den Abgasmanipulationen betroffen ist, wie sich zwei Jahre später herausstellte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Dieser Schadenersatzanspruch verjährt allerdings grundsätzlich drei Jahre nachdem der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat.

Schadenersatz gemäß § 852 BGB

In dem aktuellen Fall hatte der Kläger seine Schadenersatzansprüche erst Ende 2020 geltend gemacht. Dementsprechend stellte das LG Trier fest, dass der Kläger nach § 826 BGB zwar einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe, dieser Anspruch jedoch aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt sei. Allerdings bestehe nach wie vor ein Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB, so das LG Trier in seiner Urteilsbegründung.

Diese Regelung besagt, dass derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen muss. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung und damit zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags.

Anda als verlässlicher Partner

„Schadenersatzansprüche im Abgasskandal können auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 immer noch durchgesetzt werden. Neben dem Landgericht Trier und weiteren Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Stuttgart und Oldenburg bestätigt, dass der Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB besteht. Diesen Punkt sollten Verbraucher auf alle Fälle im Auge behalten. Anda Invest unterstützt durch den Abgasskandal betroffene Autokäufer rasch, professionell und vor allem transparent“, betont Anda-Geschäftsführer Darius Forghani.

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Dieselskandal Symbolbild

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