Dieselskandal: Bundesgerichtshof gerät unter Druck
Der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Stephan Seiters sieht sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde von 72 Verbraucheranwälten konfrontiert. Seiters betreut als Vorsitzender des 6. Zivilsenat Verfahren im Diesel-Abgasskandal. Die Allianz aus der im Dieselskandal aktiven Anwälten werfen Seiters nun allerdings "dienstliches Fehlverhalten" vor. Der Richter soll Oberlandesgerichte dazu gedrängt haben, Dieselverfahren künstlich zu verzögern, bis höchstrichterlich entschieden worden sei, wie ein publik gemachtes Schreiben zeigt. Die BGH-Präsidentin Bettina Limperg hat die Beschwerde durch die damit bearbeitende Richterin inzwischen zurückweisen lassen. Damit sind die möglichen Folgen für Seiters vorerst vom Tisch: Dem BGH-Richter drohten disziplinarische Maßnahmen bzw. sogar der Abzug aus dem Themenbereich der Dieselklagen sein.
BGH-Richter übt Druck auf Oberlandesgerichte aus
Nach bisheriger Faktenlage lässt sich der Vorwurf gegen den BGH-Richter, Oberlandesgerichte gedrängt zu haben, Diesel-Verfahren zu verzögern, durch ein Schreiben des damaligen Präsidenten des OLG Dresden, Gilbert Häfner, vom April 2020 belegen. Darin bat Häfner sämtliche OLG-Präsidenten, Entscheidungen in Diesel-Verfahren zurückzustellen - und berief sich explizit auf eine Mitteilung von Seiters, in der es hieß: Sein Senat sei "dankbar für jedes Verfahren", das die Berufungsgerichte zunächst zurückstellen könnten. Mit den übrigen Mitgliedern der VI. Zivilkammer war diese Mitteilung nicht abgestimmt.
Seiters Vorgehen hatte gravierende Folgen, wie eine aktuelle Verfügung des OLG München zeigt (Aktenzeichen 7 U 7019/20). "Der Senat beabsichtigt insbesondere auch auf ausdrückliche Bitte des Vorsitzenden des VI. Zivilsenats des BGH, die Diesel-Abgasfälle erst dann zu terminieren, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist", heißt es darin.
Grundrechte von Verbrauchen verletzt
Für Anda Invest ist die Einmischung des BGH-Richters ein nicht tolerierbarer Vorgang: „Natürlich ist uns bewusst, dass der Diesel-Abgasskandal den Gerichten und Instanzen eine massive Arbeitsbelastung beschert hat. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg verkürzt und Klägerrechte eingeschränkt werden. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art 103 ist durch Seiters Vorgehen eingeschränkt worden“, betont Anda Geschäftsführer Darius Forghani.
Geschädigte Verbraucher hätten keine andere Wahl gehabt, als die Autobauer zu verklagen, weil sich die Konzerne Vergleichen verweigert habe. In Instanz gerichtlichen Verfahren würden immer wieder neue Aspekte auftauchen und rechtlich zum Tragen kommen. Das Eingreifen des BGH-Richters spielt den Autobauern in die Karten, da geschädigte Autokäufer durch die Intervention des BGH-Richters mit weniger Schadenersatz rechnen müssen. Seiters-Senat hatte im Sommer 2020 die umstrittene Nutzungsentschädigung, die Verbraucher an VW vom Schadensersatz abgezogen bekommen, durchgewunken. Je länger ein Verfahren dauert, desto weniger muss ein Autohersteller schlussendlich an den Verbraucher bezahlen.
Desto unverständlicher ist die jüngst ergangene Zurückweisung der Beschwerde.
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