Dieselskandal: Daimler gerät unter Druck
Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler im Abgasskandal lässt auf sich warten. Eine für den 27. Oktober angesetzte Verhandlung wurde vom BGH auf den 14. Dezember verschoben. Der klagende Autokäufer habe seine Revision überraschend zurückgezogen, so die Begründung für die Verschiebung (Az. VI ZR 162/20).
Ein Daimler-Sprecher gab zu Protokoll, dass der Kläger „für uns völlig überraschend die Revision zurückgezogen hat. Wir haben uns in dieser Sache nicht verglichen und auch kein Vergleichsangebot unterbreitet.“ Gleichzeitig kündigte der BGH für den 14. Dezember eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an (Az. VI ZR 314/20). Ob an diesem Tag dann auch schon das Urteil verkündet werden wird, steht aktuell noch nicht fest.
Sind Abschalteinrichtungen zulässig?
In dem Verfahren geht es um eine Technologie des Stuttgarter Autobauers in Diesel-Fahrzeugen, die als Thermofenster bezeichnet werden und dazu dienen, Abgase zum Teil wieder im Motor zu verbrennen, was wiederum zu einer Verringerung des Stickoxid-Ausstoßes führt. Die Kläger halten das für eine illegale Abschalteinrichtung, die dazu führt, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Daimler hält die Technik für zulässig, da sie dem Schutz des Motors dient.
Das Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen manipuliert und sich dabei an der Außentemperatur orientiert. Liegt die Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 Grad, werden die Abgase vollumfänglich gereinigt. Dazu werden die Abgase nach der ersten Verbrennung wieder in den Motor zurückgeführt. Durch die weitere Verbrennung reduziert sich die Menge an umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen. Nur durch diese Abgasrückführung können die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden.
Kein sittenwidriges Verhalten von Daimler
Das OLG Koblenz hatte in zwei Verfahren festgestellt, dass der Autohersteller beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs nicht sittenwidrig gehandelt habe. Ob das Thermofenster rechtmäßig ist, sei ohne Bedeutung, ließen die Richter wissen. Es könne nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein gehandelt hätten, eine gesetzwidrige Abgastechnik zu verwenden. Darüber hinaus sei die rechtliche Situation nicht eindeutig, wie die Richter betonen: „Die Gesetzeslage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Thermofenstern – anders als bei der Prüfstandserkennung im VW-Motor EA189 – nicht eindeutig.“
Daimler verliert vor Gericht
Etwas differenzierter sehen die Richter des Oberlandesgerichts Köln die Rolle des Stuttgarter Autogiganten im Abgasskandal. In einem Urteil vom 5. November bestätigen die Richter, dass Daimler den Käufer eines Mercedes 250 D vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz leisten muss. Nachdem bereits das OLG Naumburg Daimler im September verurteilt hatte, musste der Autohersteller nun innerhalb weniger Wochen eine zweite Niederlage im Dieselskandal vor einem Oberlandesgericht schlucken.
Daimler kommt vor Gericht zusehends unter Druck, wie auch Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel ausführt: „Der Wind in der Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal hat sich eindeutig gedreht. Die Daimler AG gerät vor Gericht zusehends in die Defensive, dadurch steigen natürlich die Chancen von geschädigten Verbrauchern, ihre Verfahren zu gewinnen.“
Kläger bewusst getäuscht
Der Kläger habe laut den Richtern „hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert“. Dafür spreche auch der Rückruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA), führte das OLG Köln weiter aus. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger „bewusst getäuscht worden“.
Anda-Geschäftsführer Darius Forghani sieht Daimler in der Pflicht: „Daimler legt die Karten weiter nicht auf den Tisch und bleibt dadurch den Nachweis schuldig, warum die bemängelten Abschalteinrichtungen gesetzeskonform sein sollen. Aus meiner Sicht deutet vieles darauf hin, dass Daimler nicht in der Lage ist, diesen Nachweis zu erbringen. Damit steigt die Chance auf Schadenersatz“.
Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig
Dies gilt umso mehr, nachdem die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Eleanora Sharpston dargelegt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.
Anda schätzt die Situation so ein, dass Daimler die Verhandlung vor dem BGH im Dezember nicht stattfinden lassen wird, obwohl ihnen in der Vorinstanz Recht gegeben wurde. Generell rät Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel Kunden aber, „den Rechtsweg gegen Daimler zu bestreiten, wenn der Geschädigte über eine Rechtsschutzversicherung verfügt“.
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