Dieselskandal: VW muss Klägern Finanzierungskosten erstatten

Volkswagen muss geschädigten Diesel-Käufern nicht nur Schadensersatz zahlen, sondern auch die Kosten für die Finanzierung des erworbenen Automobils übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Gute Nachrichten für VW-Käufer, deren Vehikel über illegale Abschalteinrichtungen verfügen: In diesen Fällen hat der getäuschte Kunde nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch auf die Erstattung der damit verbundenen Finanzierungskosten. Im konkreten Fall hatte die Klägerin 2013 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf Diesel gekauft. Um den Wagen zu finanzieren, schloss sie bei der VW-Bank einen Kreditvertrag über 3.000 Euro ab.

Mit Auffliegen des Abgasskandals stellte sich heraus, dass in dem Golf der manipulierte Dieselmotor EA 189 eingebaut war, der die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhielt, nicht jedoch im Regulärbetrieb auf der Straße.

Kundin verlangt Finanzierungskosten zurück

Nach Bekanntwerden des Dieselskandals gab die geschädigte Käuferin den Golf zurück und verlangte Schadensersatz. Dieser wurde ihr zugesprochen - unter Abzug der zwischenzeitlichen Fahrleistung. Die VW-Kundin verlangte darüber hinaus aber auch die Zinsen zurück, die sie für den Finanzierungskredit gezahlt hatte.

Bereits in der Vorinstanz wurden ihr diese Kosten zugesprochen, doch Volkswagen legte Revision beim BGH ein. Dieser hat jetzt letztinstanzlich entschieden. Zur Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters, bei sittenwidriger Schädigung umfasse der Schadensersatzanspruch auch diese Kosten: "Der Käufer ist so zu stellen, als wäre es nicht zum Erwerb gekommen."

Hätte die Klägerin das Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert, wie der BGH in seiner Urteilsbegründung feststellte. Der Frau sei durch die Finanzierung kein Vorteil entstanden, führt der BGH weiters aus.

Bedeutung des Urteils umstritten

Inwiefern das Urteil auch auf andere VW-Kunden übertragen werden kann, darüber sind sich Kläger und Beklagte uneinig. Nach Angaben des Anwalts der Käuferin hat das BGH-Urteil für Tausende von Kunden Bedeutung, da ein Großteil der Autokäufe kreditfinanziert gewesen sei. Es gehe durchschnittlich um eine Zinserstattung von mehreren Tausend Euro.

VW teilte dagegen mit, das BGH-Urteil könne nicht auf alle finanzierten Fahrzeugkäufe übertragen werden. Die meisten Kreditverträge der VW-Bank enthielten ein "verbrieftes Rückgaberecht", bei dem der Kunde am Ende der Kreditlaufzeit das Fahrzeug zu einem vereinbarten Preis zurückgeben könne. Über den Zinsanspruch bei diesen Verträgen habe der BGH aktuell nicht zu entscheiden gehabt. Bisher entschieden Gerichte unterschiedlich, ob der Schadenersatzanspruch auch die Finanzierungszinsen umfasst.

Anda als verlässlicher Partner

Anda Invest rät geschädigten Kunden aus dem Abgasskandal, die über eine dementsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, auf alle Fälle rechtliche Schritte gegen die betroffenen Automobilhersteller einzureichen, wie Anda-Geschäftsführer Darius Forghani ausführt: „Geschädigte Verbraucher sollten auch weiterhin den Rechtsweg beschreiten, um Schadensersatz gegen betrügende Hersteller durchzusetzen. Wir von Anda Invest unterstützen betroffene Kunden hierbei professionell und unbürokratisch.“

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Dieselskandal Symbolbild

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