Knaller im Dieselskandal: Brisante Akten veröffentlicht

Nach über fünfjährigem Widerstand von Regierung und Automobilkonzernen konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) endlich die Dieselskandal-Akten aus dem Herbst 2015 veröffentlichen. Seit damals beschäftigen illegale Abschalteinrichtungen betroffene Autokäufer.

„Die Papiere aus dem Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMVI) zeigen eine erschreckend enge Kumpanei von Politik, Behörden und den betrügerischen Automobilkonzernen zu Lasten der Umwelt und Millionen betroffener Diesel-Eigner“, fasst Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer die Veröffentlichung zusammen.

Mehr als fünf Jahre lang haben das Bundesverkehrsministerium, das dem Ministerium untergeordnete Kraftfahrt-Bundesamt und auch führende Automobilhersteller wie Volkswagen und Daimler die Veröffentlichung der Unterlagen blockiert. Zwölf Rechtsverfahren waren notwendig, bis die Deutsche Umwelthilfe die weitgehend ungeschwärzten behördlichen Akten aus der Frühphase des Diesel-Abgasskandals im September und Oktober 2015 offenlegen durfte. Und der Inhalt der Unterlagen hat es in sich: Nach Durchsicht der Unterlagen ergeben sich Hinweise darauf, dass auch nach Oktober 2015 noch Fahrzeuge, die über illegale Abschalteinrichtungen verfügten, bewusst zugelassen wurden“, wie Anda-Geschäftsführer Darius Forghani ausführt.

Enge Verflechtung von Politik, Behörden und Konzernen

Die Akten des KBA zum Motorentyp EA 189 – Anda berichtete über diesen Motorentyp bereits - wurden der DUH nach einem erfolgreichen Rechtsstreit vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Schleswig im Herbst 2020 bereits teilweise zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen zu dem Nachfolgemodell, dem EA 288, wurden hingegen weiterhin unter Verschluss gehalten. Die Volkswagen AG hatte seit Herbst 2020 parallel mit weiteren Gerichtsverfahren versucht, die Einsichtnahme der DUH in die für sie brisanten EA-288-Unterlagen zu verhindern. Erst ein eingebrachtes Vollstreckungsverfahrens mit der Androhung des höchstmöglichen Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen das Kraftfahrzeugbundesamt konnte Abhilfe schaffen.

Jürgen Resch zeigt sich über die Ergebnisse erschüttert: „Sie belegen frühe Falschaussagen des Verkehrsministeriums zur angeblichen Nicht-Kenntnis von Abschalteinrichtungen. Als diese auch wegen der Veröffentlichungen und Messungen der DUH ab Mitte Oktober 2015 nicht mehr zu leugnen waren, stimmte ausweislich der Akten das CSU- Ministerium seine öffentlichen Äußerungen am 13.10.2015 mit Volkswagen ab und bat vorab um Zustimmung. So wurde auch aus einer ‚unzulässigen‘ eine ‚beanstandete‘ Abschalteinrichtung. Dem Ministerium wie dem Kraftfahrtbundesamt war die Illegalität der Abschalteinrichtungen in Millionen Diesel-Pkw bekannt.“

Kraftfahrzeugbundesamt im Fokus

Neben den durch die Gerichtsverfahren erlangten Erkenntnissen konnte die Deutsche Umwelthilfe zusätzlich noch Unterlagen auswerten, die ihr anonym übermittelt wurden. Enthalten darin waren Schreiben das Kraftfahrzeugbundesamts, an die Hersteller VW, Seat und Audi. Diese Schriftstücke enthielten formale KBA-Freigaben zu diversen Modellen, die zunächst noch durch das KBA zurückgerufen worden waren.

Die Schreiben bestätigen den Herstellern, dass nach der Umsetzung der im Rückruf durch das KBA auferlegten Maßnahmen an den Fahrzeugen nun keine illegalen Abschalteinrichtungen mehr enthalten seien und damit die Rechtskonformität der Fahrzeuge wiederhergestellt sei. Ein prüfender Blick in die ebenfalls anonym übermittelten TÜV-Messprotokolle zu den Fahrzeugen lässt daran jedoch Zweifel aufkommen.

Und die Konsequenzen daraus sind für uns alle ein Problem, wie Darius Forghani abschließend ausführt: „Bis heute stoßen viele dieser Fahrzeuge beim normalen Fahrbetrieb weit über die Grenzwerte giftiges NOx aus. Das gefährdet die Umwelt und insbesondere die Gesundheit von Menschen.“

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Dieselskandal Symbolbild

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