Der Daimler Diesel Skandal
Auch der Stuttgarter Autobauer hat vermutlich im großen Stil betrogen.
Anders als bei Volkswagen und Audi ist die Beweisführung hier allerdings nicht so einfach, da das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit derzeit nur sehr schwer nachzuweisen ist.
Betroffen sind die Motoren mit dem Namen OM 642 und OM 651.
Inzwischen sind durch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) bereits zahlreiche Rückrufe wegen unzulässiger Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet worden.
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.Januar 2021 einen Fall an das zuständige Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun klären, ob Daimler im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat. Sollte dies bejaht werden, können zahlreiche Eigentümer der entsprechenden Fahrzeuge Schadensersatz geltend machen und Ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurückgeben.
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